Fahrschule.sh / Steff und Diego Müller Weinsteig 161 / 8200 Schaffhausen

AGB Stand 01. September 2019

Willkommen zu deiner Fahrausbildung bei Fahrschule.sh. Es freut uns, dass du dich für unsere Fahrschule entschieden hast, und es liegt uns viel daran, dich zu einem sicheren Verkehrsteilnehmer auszubilden.

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s) dienen dazu, das Verhältnis zwischen FahrschülerIn und Fahrlehrer zu regeln und einen reibungslosen Ausbildungsablauf zu garantieren. Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.

Die AGB’s treten bei allen Anmeldungen (Fahrstunden, Nothelfer-, Verkehrskunde-, Motorradkurse) in Kraft, auch bei telefonischer-, online-, WhatsApp und E-Mail Anmeldung.
 Mit der Anmeldung akzeptiert der Schüler-/Kursteilnehmer diese AGB’s. Im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen kann von diesen AGB’s abgewichen werden.

Die AGB’s sind gültig bei allen Tätigkeiten, die mit der Fahrschule in Verbindung stehen. Zur Vereinfachung werden nachfolgend nicht immer alle Tätigkeiten aufgezählt.

2. Ausweispflicht

Zur Fahrstunde, Verkehrs- und Motorradkurs muss immer ein gültiger Lernfahrausweis vorhanden sein und ist auf Verlangen vorzuweisen. Sollte der Fahrschüler/ Kursteilnehmer keinen gültigen Ausweis haben, kann die Fahrstunde nicht durchgeführt werden, oder der Kursteilnehmer wird vom Kurs ausgeschlossen. In beiden Fällen wird der Lektionenpreis bzw. das Kursgeld geschuldet.

Nachholgebühren werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zum Nothelferkurs ist stets ein Identitätsnachweis mitzubringen. Bei Verlust oder Entzug des Lernfahrausweises ist umgehend der Fahrlehrer oder die Fahrschule zu informieren.

Fahrausbildungen und Kursbesuche dürfen dann nicht mehr besucht werden, bis ein Ersatzausweis vorhanden ist! Vereinbarte Fahrstunden oder Kurse sind trotzdem kostenpflichtig.

3. Versicherung

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts, sowie der offiziellen Führerprüfung mit dem Fahrschulfahrzeug, durch die Fahrschule für Vollkasko und Unfall versichert. An die Versicherungskosten bezahlt der Auto Fahrschüler einmalig Fr. 100.-.

Die Versicherung ist für 2 Jahre gültig.

Die Versicherung gilt nur auf den Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule.sh anwesend ist. Für alle von uns organisierten Kurse / Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmer ist daher selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule.sh nicht haftbar gemacht werden.

Die Fahrschule.sh übernimmt keine Verantwortung bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch.

Motorradkurse finden auf öffentlichem Grund/Plätzen statt. Die Kursteilnehmer sind für ihre Versicherung selber verantwortlich. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an Fahrschule.sh gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren Fahrschule.sh, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht.

4. Kurswesen und gebuchte Fahrstunden

Bei einer Anmeldung zu einem Nothelfer-, Verkehrskunde- oder Motorradkurs treten automatisch diese AGB‘s in Kraft. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Sollte ein Kursteilnehmer einen oder mehrere Kurse für sich oder andere buchen, so haftet immer der anmeldende Kursteilnehmer für die von ihm gebuchten Kurse und Teilnehmer.

Bei Nothelfer- und Verkehrskundekursen ist die Teilnehmerzahl auf max. 12 Personen gesetzlich beschränkt. Wir bitten dich, den Kurs in einem Stück zu absolvieren, um Wartezeiten vorzubeugen. Es werden keine vorzeitigen Bestätigungen abgegeben.

Die jeweilige Kursbestätigung im SARI System der Strassenverkehrsämter wird erst nach Zahlungseingang gemacht.

Achtung: Die Bestätigungsmails landen oftmals im Spamordner! Wir bitten dich, diesen zu kontrollieren!

Da es uns nicht möglich ist, zu kontrollieren, ob du eine definitive Bestätigung erhalten hast, muss der angemeldete und gebuchte Kurs auf jeden Fall verrechnet werden. Nichterscheinen aus diesem Grund kann unsererseits nicht akzeptiert werden. Des Öfteren erhalten wir leider auch Kursanmeldungen mit unrichtigen oder unvollständigen Mailadressen und/oder Handynummern. Auch aus diesem Grund ist es uns manchmal nicht möglich, eine Kursbestätigung zu senden.

Dennoch müssen wir verständlicherweise auch in diesem Fall auf eine vollumfängliche Begleichung des gebuchten Kurses bestehen.

Nachholer können nur bei vorzeitiger Anmeldung einen gewünschten Kurstag besuchen.

Das Nachholen im VKU wird zusätzlich mit 80.- Franken pro Kursteil berechnet, ausser es hat freie Plätze.

Wer den gebuchten Kurs nicht an einem Stück besucht, hat grundsätzlich kein Anrecht auf einen kostenlosen Nachholtag.

Es liegt immer im Ermessen des jeweiligen Fahrlehrers, zu spät kommende Kursteilnehmer wieder nach Hause zu schicken. Dies gilt ebenfalls bei Störung des Unterrichts, mangelnden Deutschkenntnissen, ansteckenden Krankheiten und körperlichen Beeinträchtigungen jeglicher Art. Das Kursgeld ist auch in diesen Fällen zu entrichten.

Kurssprache

Die Kurse werden in schweizerdeutscher Sprache durchgeführt. Falls ein Kursteilnehmer über ungenügende Schweizerdeutschkenntnisse verfügt, kann dieser vom Kursbesuch ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer bestätigt, dass er über diesen Umstand bereits bei der Anmeldung aufgeklärt wurde und er sich dem Risiko bewusst ist, dass er bei sprachbedingtem Kursausschluss den vollen Kursbetrag zu bezahlen hat.

Dolmetscher dürfen nur auf vorgängige Absprache mit Fahrschule.sh, für den jeweiligen Schüler übersetzen und am Kurs oder der Fahrstunde teilnehmen. Dies dann allerdings kostenlos.

Das jeweilige Kursgeld ist am ersten Kursteil bar zu entrichten. Sollte das Kursgeld nicht vor Ablauf des Kurses entrichtet worden sein, können wir selbstverständlich keine Kursbestätigung abgeben. Sollte für den unbezahlten Kurs eine Rechnung ausgestellt werden müssen, erlauben wir uns, für unsere Umtriebe einen Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– zu erheben.

Der jeweilige Kurs findet nur bei genügend Teilnehmern statt. Sollten sich zu wenige Teilnehmer an einen Kurs anmelden, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Oder nach Absprache mit den Kursteilnehmern auf einen anderen Kurs auszuweichen. Auf jeden Fall können maximal 12 Teilnehmer an einen VKU Kurs und 5 Teilnehmer an einen Moto Grundkurs zugelassen werden (Gesetzliche Vorschrift).

5. Zahlungen / Preise

Kurse und Fahrstunden sind bar zu bezahlen und müssen bei Kursbeginn oder in der ersten Fahrstunde bezahlt werden.

Zahlungen auf Rechnung werden mit Fr. 20.- Aufschlag versehen. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. Jede Zahlungserinnerung und Mahnung wird mit einer Umtriebsgebühr von Fr. 20.- in Rechnung gestellt.

6. Abmeldung/Absenzen

Für Fahrstunden werden keine Abmeldungen per SMS akzeptiert. Abmeldungen müssen telefonisch erfolgen.

Vereinbarte Fahrstunden müssen mind. 24 Stunden vorher abgemeldet werden.

Bei nicht fristgerechter Abmeldung werden die reservierten Fahrlektionen anteilsmässig mit Fr. 60.- pro 50 Minutenlektion in Rechnung gestellt. Bei zu spätem Erscheinen in den Fahrunterricht ist die volle abgemachte Dauer zu bezahlen.

Kurs-Abmeldungen sind schriftlich (SMS / whatsapp / Mail) an Fahrschule.sh zu richten. Bei Abmeldungen bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Unkostenentschädigung von Fr. 90.– zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- erhoben. Bei Abmeldungen, welche weniger als 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird der ganze Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Im Verkehrskundekurs werden für nachgeholte Abende Fr. 80.- in Rechnung gestellt, sofern ein Kursplatz extra reserviert werden musste.

Krank / Unfall

Sagt der Teilnehmer infolge Krankheit oder Unfall ab und liegt uns ein ärztliches Zeugnis innert 14 Tagen vor, entfällt die Kursgebühr. Es wird ihm stattdessen für Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand CHF 110.00 in Rechnung gestellt. Wird der Betrag innert 14 Tagen, ab Rechnungsdatum, einbezahlt, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50.00 für den entsprechenden Kurs.


Bei nicht Einreichen des ärztlichen Zeugnis innert Frist, ist das ganze Kursgeld geschuldet.

7. Organisatorisches

Wir behalten uns das Recht vor, Kurse terminlich zu verschieben, zusammenzulegen, oder, bei zu wenig Teilnehmern, zu annullieren. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Allenfalls kann auch der Kursort in die nähere Umgebung verlegt werden. Fahrschule.sh behält sich das Recht vor, eine Kursanmeldung/ Fahrausbildung abzulehnen.

8. Rechtliches

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kurse und Fahrstunden, die von Fahrschule.sh angeboten werden. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, diese gelesen und verstanden zuhaben.
Die Fahrschule.sh behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB sind im Internet unter www.fahrschule.sh zugänglich.

Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrschule.sh ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 8200 Schaffhausen.
Die AGB’s sind gültig ab 1. September 2019
Schaffhausen, 1. September 2019